Airbag

Kategorie: Glossar
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Airbag

Der Airback ist ein Luftsack aus Kunstoff, der zusammengefaltet im Armaturenbrett oder Lenkrad und als Seitenairbag in den Türen untergebracht ist. Beim Aufprall während eines Unfalls wird der Airbag mit Gasdruck innerhalb von ca. einer dreißigstel Sekunde aufgeblasen und entfaltet. Innerhalb derselben Zeit wird durch das "Eintauchen" des aufprallenden Körpers das Gas durch die Poren des Airbags wieder herausgedrückt. Ohne dieses "Zusammenfalten" des Airbags würde der aufprallende Körper vom Airbag zurück geschleudert werden. Die Gastpatronen werden über Sensoren oder Fühler gezündet, die ab einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 16 km/h ansprechen.

In den USA mußten Airbags bereits ab 1982 serienmäßig in alle Neufahrzeuge eingebaut werden. Europäische und japanische Hersteller boten den Airbag bald auch in Europa gegen Aufpreis oder als Serienausstattung an. Inzwischen ist der Airbag am Lenkrad oder Armaturenbrett in vielen Ländern für Neufahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben.

Man sollte sich durch den Airbag nicht zu riskantem und leichtsinnigen Fahrverhalten veranlaßt fühlen, denn der größte Nachteil des Airbags wird oft vergessen: er schützt nur vor einem Aufprall, aber nicht bei Mehrfachaufprall. Der Mehrfachaufprall ist jedoch insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen oft möglich, zum Beispiel, wenn Fahrzeuge zuerst miteinander zusammenstoßen und danach eins oder beide Fahrzeuge gegen Leitplanken oder Bäume am Fahrbanrand prallen oder bei Massenkarambolagen, wie sie auf Autobahnen oft vorkommen, wenn nach dem Auffahrunfall Sekunden später ein zweites Fahrzeug hinten auffährt.

Eingeschickt am:  Tue, 10-Jan-2006, 21:31