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Kategorie:
Glossar
ABE
Definition:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird vom TÜV zusammen mit dem Hersteller eines Fahrzeuges oder Fahrzeugteils erstellt. Amtlich anerkannte Sachverständige prüfen dabei, ob das Fahrzeug / Fahrzeugteil den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entspricht.
Eingeschickt von Administrator, am 02-Oct-2005 13:40.
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