| Homepage > Autolexikon - Kfz-Lexikon - Technik - Geschichte > Andere > 1.7.1961 Diebstahlsicherung | Autolexikon - Kfz-Lexikon - Technik - Geschichte |
Kategorie:
Chronik der Fahrzeuge und des Verkehrs
1.7.1961 Diebstahlsicherung
Definition:
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Automobilhersteller gesetzlich verpflichtet, Neuwagen mit einer Diebstahlsicherung auszurüsten. Dem Gesetz ist vorläufig und für viele Jahre genüge getan, wenn das Fahrzeug ein abschließbares Zündschluß hat und das Lenkrad beim Abschließen einrastet.
Eingeschickt von Administrator, am 10-Jan-2006 19:59.
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.




